Die Bundesregierung hat zur Eindämmung der Corona-Epidemie die Schließung von Sportstätten angeordnet. Zugleich sieht das Tierschutzgesetz eine regelmäßige Bewegung der Pferde u.a. durch kontrolliertes Training vor. Die Reitvereine müssen beiden Forderungen genügen. Wir orientieren uns in dieser schwierigen Situation an den Empfehlungen der FN, die hier nachzulesen sind:https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/coronavirus-bundesregierung-ordnet-schliessung-von-sportanlagen-an